Gold ist seit langem ein wertvoller und begehrter Vermögenswert, bleibt aber nicht vor verschiedenen Steuerpflichten verschont.
Ob beim Kauf, Verkauf, bei Schenkungen, Erbschaften oder Nachlässen - es kann eine (fette) Goldsteuer anfallen.
Lassen Sie uns einen genaueren Blick auf die Steuern werfen, die mit dem Kauf und Verkauf von Gold und anderen Edelmetallen verbunden sind.
Wird der Kauf von Gold besteuert ?
Gemäß Artikel 298 sexdecies A des französischen Steuergesetzbuchs (Code Général des Impôts, CGI) gibt es in Frankreich keine Goldsteuer auf ein Geschäft mit Anlagegold.
Anlagegold umfasst Goldbarren, -rohlinge, -stangen oder -plättchen mit einem Gewicht von mehr als 1 Gramm und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendsteln.
Goldmünzen müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um als Anlagegold zu gelten. Sie müssen eine Reinheit von 900 Tausendsteln oder mehr haben und nach 1800 geprägt worden sein.
Außerdem müssen diese Münzen in ihrem Herkunftsland offiziell im Umlauf gewesen sein oder noch sein und zu einem Preis verkauft werden, der nicht übermäßig über dem ihres Goldgehalts liegt.
Wird der Verkauf von Gold besteuert ?
Der Verkauf von Schmuck oder Edelmetallen ist steuerfrei, sofern die Stückkosten für jedes Schmuckstück oder jeden Gegenstand unter 5.000 € liegen. Für den Verkauf von Münzen und Barren gelten zwei Steuerregelungen:
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Die Steuer auf Edelmetalle (TMP)
Die TMP ist eine Pauschalsteuer in Höhe von 11,5% des Verkaufspreises für Goldmünzen und -barren zu Anlagezwecken. Hinzu kommt die CRDS in Höhe von 0,5 % des Transaktionsbetrags.
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Die Steuer auf den Wertzuwachs (TPV)
Der Verkauf von Edelmetallen unterliegt der Mehrwertsteuer, die 36,2 % des bei der Veräußerung erzielten Gewinns entspricht.
Diese Goldsteuer gilt jedoch nur für die ersten zwei Jahre des Besitzes. Ab dem dritten Jahr des Besitzes wird ein Abschlag von 5 % vorgenommen.
Diese Steuer wird nach 22 Jahren Besitz zu Null, was bedeutet, dass Sie nach diesem Zeitraum beim Verkauf Ihrer Edelmetalle nicht mehr der PTS unterliegen.
Wie werden Edelmetalle besteuert ?
Bei Edelmetallen, die durch Schenkungen, Erbschaften oder Nachlässe übertragen werden, unterscheidet sich die Besteuerung je nach den Umständen.
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Schenkung
Wenn Sie Gold oder Edelmetalle verschenken, wird der Wert dieser Vermögenswerte bei der Berechnung der Schenkungssteuer berücksichtigt. Gemäß dem Gesetz vom 17.08.2012 wird je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Schenker und dem Beschenkten ein Freibetrag über einen Zeitraum von 15 Jahren gewährt.
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Erbschaft oder Nachlass
Wenn Sie Edelmetalle aus einer Erbschaft oder einem Erbe weiterverkaufen, können Sie von einer günstigen Besteuerung der tatsächlichen Kapitalgewinne profitieren. Sie müssen eine notarielle Bescheinigung vorlegen, die Ihren Status als Eigentümer bestätigt.
Diese muss genaue Details enthalten, wie z. B. das Datum und den Wert der Metalle zum Zeitpunkt der Übertragung sowie eine sorgfältige Beschreibung der Metalle.
Im speziellen Fall von Anlagegold muss die Erbschaftsurkunde die Seriennummern der Barren angeben, während bei Goldmünzen die Siegelnummern angegeben werden müssen.
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