BESTEUERUNG

Besteuerung von Gold

Der Staat erhebt eine Steuer auf Gold und Silber nur beim Wiederverkauf. Darüber hinaus gibt es keine Steuern und Erklärungen, wenn Sie in Frankreich Silber oder Gold kaufen.

 

Die Steuern auf den Verkauf von Gold oder Silber unterliegen einer Pauschalsteuer von 11,5 % auf den Verkaufspreis zum Zeitpunkt des Verkaufs. Sie setzt sich zusammen aus der 10%igen Steuer auf Edelmetalle und dem Beitrag zum Abbau der sozialen Verschuldung (CRDS) mit einem Steuersatz von 0,5%.

Im Falle des Wiederverkaufs von Gold oder Anlagesilber (s.o.) HAT der Verkäufer jedoch DIE WAHL zwischen der oben erwähnten Steuer auf Edelmetalle oder der Steuer auf das System der realen Kapitalgewinne (36,2%). Dies ermöglicht es dem Begünstigten, je nach der Dauer des Besitzes der Aktien eine Befreiung in Anspruch zu nehmen, sofern er den Preis und das Datum des Erwerbs nachweisen kann.

Dieses äußerst vorteilhafte System gilt spezifisch für den Edelmetallmarkt.

Die Bedingungen für die Besteuerung von Gold, die es einem Verkäufer ermöglichen, von diesem System zu profitieren, sind folgende: Er muss nachweisen, dass er selbst das Anlagegold gekauft hat, und das Datum des Erwerbs (Nominative Kaufrechnung). Er hat auch nachzuweisen, dass er selbst die gleiche Ware weiterverkauft hat (Nominative Verkaufsrechnung).

 

Besteuerung von Gold: Vermögenssteuer und Edelmetalle

Anlagegold muss in der Vermögenssteuer deklariert werden, außer im Falle von Schmuck, Goldmünzen oder Antiquitäten aus Gold.

Besteuerung von Gold: Mehrwertsteuer und Edelmetalle

Gold und Silber sind vollständig von der Mehrwertsteuer befreit. Es gibt jedoch eine Besonderheit für den Silberbarren, der unter dem Gesichtspunkt der Goldbesteuerung als Industriegut und nicht als Edelmetall betrachtet wird. Folglich unterliegt sie der Mehrwertsteuer.

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